Martin der Prophet
Vor etwa 4 Monaten schrieb Martin vom Binblog über Wasserzeichen statt DRM in MP3-Downloads:
Wasserzeichen werden ganz neue Möglichkeiten für Klagewellen gegen Endverbraucher ermöglichen. Findet man irgendwo eine MP3-Datei, muß man nur prüfen, wer sie ursprünglich gekauft hat. Alles ohne richterliche Anordnungen und gespeicherte ISP-Daten. Eine ganz neue Qualität der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen: Wer seine MP3-Datei an dritte weitergibt, verstößt gegen die Lizenz. Er kann über das Wasserzeichen unmittelbar ermittelt werden und darf sich warm anziehen, denn die Musikindustrie wird ihn um Haus und Hof klagen. Und das alles nur, weil er einmal eine Musikdatei in die falschen Hände gegeben hat.
Apple hat die Zeichen der Zeit erkannt und gleich Nägel mit Köpfen gemacht, denn in den neuen DRM-freien Musikstücken ist der iTunes-Benutzername enthalten. Prophet zu sein ist manchmal bestimmt kein Spaß.
Das war bislang immer so, aus einer entDRMten AAC-Datei läßt sich mit strings die eigene Emailadresse (entspricht meist dem Benutzernamen) extrahieren.
Ach, und der eigene Klarname (Vor- und Zuname) läßt sich auch extrahieren …
Na dann heißt es aber in Zukunft gut auf den MP3 Player mit der
gekauften Musik aufzupassen. Wenn der geklaut und die
enthaltene Musik online gestellt wird….
Also auch bei den DRM AACs wird der Benutzername im iTunes angezeigt. Also nichts wirklich neues.
Da bleibt dann nur noch zu sagen, wandelt eure Daten ins OGG-Vorbis-Format um und löscht die gekauften MP3s…