Ich höre die IFPI schon jammern
Die Zeit über das neue Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Und dieses Bollwerk ist massiv. Mit ihm wurde so etwas wie eine virtuelle Privatsphäre geschaffen, die auch Auswirkungen auf reelle Schutzbereiche hat. “Es ist nicht mehr so ohne weitere zulässig, dass die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung einen Rechner hochfährt, um zu schauen, was sich darauf so finden lässt”, sagt Anwalt Roggan. Und das bezieht sich auf jeden technischen Gegenstand, auf dem private Daten in großem Umfang lagern, also zum Beispiel auch auf sogenannte Smartphones.
und weiter
Überhaupt muss die Frage, ob und in welcher Form private Daten ausgewertet werden dürfen, wohl neu geregelt werden. Denn der Staat darf nicht mehr einfach so und bei jedem Anlass in private Rechner schauen. Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nach Meinung der Richter so schwer, dass er besondere Begründungen braucht. “Es verbietet sich, damit Delikte aufzuklären, die eher dem unteren Kriminalitätsbereich aufzuklären sind”, sagt Roggan.
Eine intressante Sichtweise, die mir in Bezug auf Beschlagnahme von Computern auch schon durch den Kopf gegangen ist. Aber man ist ja kein Jurist, der in dieser Art der Wortklauberei geschult wäre. Jedenfalls wird es spannend werden und in ein paar Jahren gibt es dann auch bestimmt Rechtssicherheit.
Posted: März 9th, 2008 under Allgemein.
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